Privat versicherte Patienten bekommen, gemäß den Bedingungen Ihrer Voll- oder Zusatzversicherung, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechneten Behandlungskosten überwiegend erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerkosten.
Diese können jedoch als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Das Honorar für Selbstzahler beträgt für die Erstanamnese (ca. 1,5 – 2,0 Std.) ca. 90 – 120 €.
Folgekonsultationen ca. 60 – 80 €.